Der §60 Absatz 7 der Gemeindeordnung lautet wie folgt:
Die Einsichtnahme in die genehmigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Duplikaten, Kopien, Fotografien udgl. gegen Kostenersatz sind während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann erlaubt. Die genehmigten Verhandlungsschriften nicht öffentlicher Gemeinderatssitzungen können von den Mitgliedern des Gemeinderates im Gemeindeamt während der Amtsstunden eingesehen werden. Die Herstellung von Duplikaten, Kopien, Fotografien udgl. ist in diesem Fall unzulässig.
Jede Gemeindebürgerin und jeder Gemeindebürger hat somit das Recht, während den Amtsstunden in die Protokolle von öffentlichen Sitzungen Einsicht zu nehmen. Eine Einsichtnahme in nicht öffentliche Sitzungen ist nicht möglich.
Eine veröffentlichung der öffentlichen Sitzungsprotokolle im Internet ist jedoch gesetzlich nicht vorgesehen und würde, bei entsprechender Beeinspruchung, eine Gesetzesübertretung der Gemeinde darstellen. Um jeder Gemeindebürgerinn und jedem Gemeindebürger einen Überbleick über die gefällten Beschlüsse zu geben, haben wir auf den nachfolgenden Seiten eine Übersicht der Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen, getrennt nach Wahlperiode, zur Verfügung gestellt.
Gemeinderatsperioden 1946-2000