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Standesamt

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Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet. Die Geburtsurkunde wird immer im Standesamt des Geburtsortes ausgestellt.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

 

Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht.

Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen € 9,30 an Gebühren für die Ausstellung einer Sterbeurkunde an.

 

Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren sind je nach Eheschließungsfall unterschiedlich.
  • Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit bei nicht Volljährigkeit
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

 

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden. Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bestätigung der Meldung
  • Geburtsurkunde
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Falls erforderlich: zusätzlich
  • Heiratsurkunde
  • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • Verleihungsbescheid

Gebühren: 48,50 Euro

 

Ansprechpartnerinnen:

Vorraber-Lindner Stefanie

Telefon: 0316/301010-112
Faxnummer: 0316/301010-109
E-Mail:    stefanie.vorraber-lindner@kainbach.gv.at

 

 

Szerencsi Lisa

Telefon: 0316/301010-101
Faxnummer: 0316/301010-109
E-Mail:    lisa.szerencsi@kainbach.gv.at