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Meldewesen

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Meldeangelegenheiten 

Wer in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich und alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Meldezettel

Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Der Meldezettel muss vollständig ausgefüllt und gegebenenfalls vom Unterkunftgeber (zB. Vermieter) und Meldepflichtigen unterfertigt sein.

Zuständigkeit

Für die Wohnsitzmeldung ist die Meldebehörde des Wohnortes am neuen Wohnsitz zuständig, dort kann auch eine eventuelle Abmeldung eines alten Wohnsitzes stattfinden, solang dieser in Österreich war. 

Meldeauskunft

Für die Zuständigkeit zur Erteilung einer Auskunft ist der Wohnsitz (Sitz) oder Aufenthalt dessen maßgeblich, der das Verlangen stellt. Der Antrag auf Erteilung einer Meldeauskunft ist durch persönliches Erscheinen, schriftlich oder durch Boten zu stellen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich. Die Kosten betragen für ein schriftliches Ansuchen 14,30 Euro Bundesstempelgebühr und 2,10 € Verwaltungsabgabe für die Auskunft aus dem örtlichen Melderegister oder 3,00 € wenn eine Auskunft aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) erteilt wird. 

Fristen

Innerhalb von 3 Tagen bei An- oder Abmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes.
Innerhalb von 3 Monaten bei Namensänderung oder Änderung der Staatsbürgerschaft.

WOHNSITZERKLÄRUNG

Laut § 15a (1) Meldegesetz 1991 ist der Bürgermeister ermächtigt, von Menschen, die in der Gemeinde angemeldet sind, zum Zweck der Überprüfung der Richtigkeit der im Melderegister gespeicherten Daten die Abgabe einer Wohnsitzerklärung zu verlangen.

Meldebestätigung

Gebühren: € 2,10 Verwaltungsabgabe und € 14,30 Bundesgebühr für die Ausstellung eines Duplikates des Meldezettels.

Wohnsitz - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen. Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  1. Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.
  2. vollständig ausgefüllter Meldezettel (inkl. Unterschrift eventueller Unterkunftgeber (Vermieter))

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).

Online-Services

Mit der digitalen An-/Abmeldung können Sie Ihren neuen Hauptwohnsitz an - sowie Ihren alten Hauptwohnsitz abmelden, für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie dies mit der eigenen Meldung mitmelden.

Voraussetzung für das Online-Service:

  • Handy-Signatur
  • Volljährigkeit
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
  • Aktueller Hauptwohnsitz in Österreich

Achtung: missbräuchliche Verwendung wird mit Verwaltungsstrafen geahndet und eine Wohnsitzanmeldung hat rechtliche Konsequenzen wie z.B. KFZ-Zulassung, Personenstandsregister, GIS usw.

Momentan ist nur die An-/Ab- und Ummeldung von Nebenwohnsitzen ist noch nicht möglich, es wird aber bereits daran gearbeitet.

Informationen als Download: