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Meldewesen

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Meldeangelegenheiten - Meldezettel

Seit 1. 3. 2002 ist ein neues Meldegesetz in Kraft. Grundsätzlich werden alle Österreicherinnen und Österreicher im Zentralen Melderegister verwaltet und von diesem auch das örtliche Melderegister der Gemeinde aktualisiert wird.

Meldezettel

Der MELDEZETTEL ist ein Antragsformular, das von den Betroffenen Bürgern ausgefüllt, eventuell vom Unterkunftgeber unterschrieben  und der Meldebehörde  zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) mit den erforderlichen amtlichen Urkunden  als Nachweis der Indentität übergeben werden muss.  Nach einer Ab-, An- oder Ummeldung erhält der Meldepflichtige diesen Meldezettel (=Antragsformular) in Kopie zurück und zusätzlich eine Anmeldebestätigung über alle aktuellen und gemeldeten Wohnsitze (eventuell Haupt- und Nebenwohnsitz) aus dem Zentralen Melderegister. Dieser Ausdruck mit dem Anmeldevermerk mit Amtsstampiglie, Datum und Unterschrift des Amtsorganes ist die Bestätigung des Meldevorganges und über die aufrechte Meldung.

Zuständigkeit

Bei einer Anmeldung ist immer, die für die Unterkunft – an der sich jemand anmelden will – örtlich zuständige Meldebehörde zuständig.  Somit ist keine Abmeldung bei der Gemeinde zu tätigen, bei der die Abmeldung erfolgen soll, außer bei Abmeldung eines weiteren Wohnsitzes und Abmeldung in das Ausland.

Meldeauskunft

Für die Zuständigkeit zur Erteilung einer Auskunft ist der Wohnsitz (Sitz) oder Aufenthalt dessen maßgeblich, der das Verlangen stellt. Der Antrag auf Erteilung einer Meldeauskunft ist durch persönliches Erscheinen, schriftlich oder durch Boten zu stellen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich. Die Kosten betragen für ein schriftliches Ansuchen 14,30 Euro Bundesstempelgebühr und 2,10 € Verwaltungsabgabe für die Auskunft aus dem örtlichen Melderegister oder 3,00 € wenn eine Auskunft aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) erteilt wird. 

Fristen

Innerhalb von 3 Tagen bei An- oder Abmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes.

Innerhalb von 3 Monaten bei Namensänderung oder Änderung der Staatsbürgerschaft.

WOHNSITZERKLÄRUNG

Laut § 15a (1) Meldegesetz 1991 ist der Bürgermeister ermächtigt, von Menschen, die in der Gemeinde angemeldet sind, zum Zweck der Überprüfung der Richtigkeit der im Melderegister gespeicherten Daten die Abgabe einer Wohnsitzerklärung zu verlangen.

 

Meldezettel

 

Meldebestätigung

Gebühren: € 2,10 Verwaltungsabgabe und € 14,30 Bundesgebühr für die Ausstellung eines Duplikates des Meldezettels.

 

Wohnsitz - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen. Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  1. Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.
  2. Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.

Anmeldung des Hauptwohnsitzes: Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz (die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig online von uns durchgeführt. Sie müssen also nicht mehr zu „alten“ Gemeinde und zur „neuen“ Gemeinde gehen.

Anmeldung weiterer Wohnsitz: oben genannte öffentlichen Urkunden und die Meldezettel vom jetzigen Hauptwohnsitz zur Einsichtnahme.

Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde.

Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes: Sterbeurkunde und Meldezettel.

Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.

Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Vorlage beider Meldezettel.

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).

Online-Services

Mit der digitalen An-/Abmeldung können Sie Ihren neuen Hauptwohnsitz an - sowie Ihren alten Hauptwohnsitz abmelden, für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie dies mit der eigenen Meldung mitmelden.

Voraussetzung für das Online-Service:

  • Handy-Signatur
  • Volljährigkeit
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
  • Aktueller Hauptwohnsitz in Österreich

Achtung: missbräuchliche Verwendung wird mit Verwaltungsstrafen geahndet und eine Wohnsitzanmeldung hat rechtliche Konsequenzen wie z.B. KFZ-Zulassung, Personenstandsregister, GIS usw.

Momentan ist nur die An-/Ab- und Ummeldung von Nebenwohnsitzen ist noch nicht möglich, es wird aber bereits daran gearbeitet.

Informationen als Download: