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Reisepass/Personalausweis

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Allgemein

Die Ausstellung des Reisepasses/Personalausweises wird durch die BH Graz- Umgebung durchgeführt. 
Im Gemeindeamt wird der Antrag gestellt, die Fingerabdrücke gescannt und dann werden die Anträge per Post an die Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung geschickt.

Achtung

Seit 1. April 2009 werden die Reisepässe mit einem digitalen Fingerabdruck (Fingerprint) versehen. Dieser Fingerabdruck wird im Gemeindeamt mittels Scanner abgenommen und der BH Graz-Umgebung digital übermittelt. Seit 15. Juni 2009 können Kinder nicht mehr in einem Reisepass der Eltern miteingetragen werden. Bestehende Kindermiteintragungen verlieren ab 15. Juni 2012 ihre Gültigkeit.  Weiters gibt es seit 15. Juni 2009 auch für Kinder nur noch Reisepässe mit Chip. Mit der Passgesetz-Novelle 2021 wurde die Einführung eines neuen Personalausweises beschlossen. Ab 02.08.2021 werden die neuen Personalausweise im neuen Design und mit Chip ausgegeben. Auf dem Chip werden die Daten, das Foto und die Fingerabdrücke gespeichert.

Gültigkeitsdauer der Reisepässe/Personalausweise

  • für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: zwei Jahre
  • für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre
  • für Kinder ab zwölf Jahren und Erwachsene: zehn Jahre

Kosten / Gebühren
Reisepass:

  • für Kinder ab zwölf Jahren und Erwachsene: € 75,90
  • für Kinder von zwei bis zwölf Jahren:             € 30,00
  • für Kinder unter zwei Jahren:                         Gratis

Personalausweis:

  • für Kinder unter zwei Jahren:                        Gratis
  • für Kinder bis 16 Jahren                                 € 26,30 
  • ab 16. Geburtstag                                           € 61,50

 

Erforderliche Unterlagen

für Kinder:

  • amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers oder der Antragstellerin (in der Regel Vater oder Mutter)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • ein Passbild vom Kind nach bestimmten Passbildkriterien
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis:
    • Heiratsurkunde des Antragstellers oder der Antragstellerin oder
    • Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
    • Nachweis über die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung mit Rechtskraftbestätigung oder
    • Vergleich über die gemeinsame Obsorge oder
    • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
    • Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes
    • schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder bei unehelichen Minderjährigen der leiblichen Mutter

für Erwachsene:

weder Reisepass noch Personalausweis sind vorhanden:

  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen bzw. eine Identitätszeugin
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ein Passbild nach bestimmten Passbildkriterien
  • eventuell Heiratsurkunde
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin

kein Reisepass, aberPersonalausweisistvorhanden– Personaldaten sind gleich geblieben:

  • Personalausweis
  • ein Passbild nach bestimmten Passbildkriterien
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin

Reisepass ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:

  • abgelaufener Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar, sollte Ihr Reisepass länger abgelaufen sein, gilt dies als "Kein Reisepass vorhanden")
  • ein Passbild nach bestimmten Passbildkriterien

Reisepass ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert:

  • abgelaufener Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • ein Passbild nach bestimmten Passbildkriterien
  • eventuell Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
  • eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin

Wurde der Reisepass gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine Diebstahlsanzeige.

 

Passbildkriterien

  • Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein.
  • Der Kopf muss etwa 2/3 des Bildes einnehmen; der Augenabstand mindestens 8 mm betragen.
  • Dieses Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein und muss die Person zweifelsfrei erkennen lassen (Achtung: Stempel mit Datum auf der Rückseite des Passbildes erforderlich!!).
  • Das Lichtbild muss – ausgenommen bei Personalausweisen – in Farbe sein.
  • Für das Bild darf nur glattes und glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur verwendet werden.
  • Es darf keine Beschädigung, Verunreinigung oder unnatürliche Farbe (u.a. auch rote Augen) aufweisen.
  • Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Schattenbildung im Gesicht und Reflexionen sind zu vermeiden.
  • Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.
  • Der Hintergrund muss einfärbig (hell, ideal grau) sein, kein Muster und ausreichend Kontrast zum Gesicht aufweisen.
  • Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen.
  • Das Foto muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck, unverdeckten Augen, möglichst natürliche Wiedergabe der Hauttöne und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen.
  • Eine Darstellung mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig.
  • Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig.
  • Abweichungen hievon sind nur zulässig, soweit der Entwicklungsstand der Person oder körperliche Gegebenheiten es nicht anders ermöglichen.

 

W I C H T I G E R   H I N W E I S

Express-Reisepässe

Hintergrund für die Schaffung des Ein-Tages-Expresspasses ist etwa, dass manche Länder keine Notpässe akzeptieren bzw. für Notpässe ein Visum fordern, wodurch ein deutlicher Mehraufwand für den Bürger entstehen würde. Denkbar sind überdies Fälle, bei denen der Passinhaber einen Reisepass besitzt, der im Zeitraum von 26.10.2005 oder 15.6.2006 ausgestellt wurde und somit die US Einreisebestimmungen für eine visumfreie Einreise nicht erfüllt. Es gibt die Möglichkeit Express-Reisepässe im Gemeindeamt zu beantragen, hierbei muss man aber die Zeit der Versendung des Antrages an die Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung und die Zeit der Zustellung des Reisepasses an die angegebene Zustelladresse beachten, dies kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Kosten eines solchen Express-Reisepasses sind 100,00 EUR.

Vom Bürger wäre folgendes zu beachten:

Anwesenheit an der Zustelladresse: Es ist unbedingt notwendig, dass der Antragsteller bzw. eine erwachsene Person während der Zustellzeiten (siehe Beilage) an der angegebenen Zustelladresse erreichbar ist.

Zustellversuch: Es erfolgt nur ein Zustellversuch an die bei der Antragstellung angegebene Adresse. Ist der Antragsteller nicht anwesend, wird der Reisepass bei einer Zustellbasis hinterlegt. Nähere Informationen sind der hinterlegten Benachrichtigung zu entnehmen.

Gebühr: Die Gebühr für den 1-Tages-Expresspass beträgt ab dem 12. Geburtstag: € 220.- bzw. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: € 165.-

 

Information Ein-Tages-Expresspass

Ihr neuer Reisepass wird Ihnen am nächsten Arbeitstag (= Montag bis Freitag außer feiertags) per Botendienst zugestellt. 1-Tages-Express-Reisepässe können nicht in der Gemeinde sondern nur in den Passbehörden beantragt werden, hierzu können Sie sich an alle Passbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate) unabhängig von Ihrem Wohnsitz wenden. Um einen reibungslosen Ablauf der Zustellung sicherzustellen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

1) Anwesenheit während der Zustellzeiten

Es ist unbedingt notwendig, dass Sie oder eine andere erwachsene Person während der Zustellzeiten, an der von Ihnen angegebenen Zustelladresse erreichbar sind. Es erfolgt nur ein Zustellversuch an die bei der Antragstellung angegebene Adresse.

Wenn Sie als Zustelladresse eine Behörde angeben, dann beachten Sie bitte deren PARTEIENVERKEHRSZEITEN.

2) Angabe einer Telefonnummer

Die beim Antrag angegebene Telefonnummer dient dazu, dass Sie der Botendienst über den voraussichtlichen Zustellzeitpunkt informieren kann. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der Sie am Zustelltag jedenfalls erreichbar sein werden.

3) Eintreten von unvorhergesehenen Situationen

Sollten Sie zu den oben angeführten Zustellzeiten kurzfristig verhindert sein, bitten wir Sie, umgehend den Kundendienst des Botendienstes unter der Telefonnummer 02236/207 10 90 zu kontaktieren.

Falls niemand bei der von Ihnen angegebenen Zustelladresse erreichbar war, haben Sie am folgenden Arbeitstag die Möglichkeit, Ihren Reisepass bei der nächstgelegenen Filiale des Botendienstes abzuholen. Nähere Information entnehmen Sie bitte der Benachrichtigung des Botendienstes, die an der Adresse hinterlassen wurde. Nehmen Sie bei der Abholung dieses Schreiben und einen (amtlichen) Lichtbildausweis mit.

Bitte beachten Sie, dass in Fällen von höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse) eine Zustellung nicht oder nicht rechtzeitig möglich sein könnte.

Information Hochzeits-Reisepass

Für künftige Ehepaare gibt es die Möglichkeit bereits vor der Hochzeit Reisedokumente zu beantragen,dies ist vorallem bei Reisen direkt nach der Hochzeit dringend notwendig. Hierzu wird eine Bestätigung der Standesbeamtin bzw. des Standesbeamten benötigt und die Adresse des Standesamtes in welchem Sie heiraten. Das Reisedokument kann bist zu 30 Tage vor der geplanten Hochzeit vordatiert werden und wird nach Ausstellung direkt an das Standesamt versenden. Sie erhalten das Reisedokument direkt bei oder kurz nach Ihrer Hochzeit.

Kosten:              75,90 EUR

Gültigkeit:              10 Jahre