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Kanalgebühren

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Gebühren:

  • Kanalanschlussgebühr: € 16,07 /m² Bruttogeschossfläche (Preis inkl. 10% Ust), einmalig nach Errichtung des Gebäudes.

  • Kanalgrundgebühr: € 0,63 /m² Bruttogeschossfläche (Preis inkl. 10% Ust), wird jährlich verrechnet.

  • Kanalbenützungsgebühr: € 1,98 / m³ Wasserverbrauch (Preis inkl. 10% Ust), wird jährlich verrechnet.

    Wasser, welches nicht über den Kanal entsorgt werden muss (Wasser für landwirtschaftliche Nutzung, Gartenwasser,…), kann über einen vom Bauherrn selbst zu veranlassenden Einbau eines geeichten Subwasserzähler, abgezogen werden.

 

Ermittlung der Kanalanschlussgebühr sowie der Kanalgrundgebühr:

Allgemein:
Zur Berechnung des Kanalanschlusswertes und der Kanalgrundgebühr wird von der Gemeinde Kainbach bei Graz die Bruttogeschossfläche des Gebäudes herangezogen. Als Bruttogeschossfläche bezeichnet man die Fläche jedes Geschosses, berechnet nach den Außenmaßen jedes Geschosses. Reine Kellergeschosse, ausbaufähige Dachgeschosse oder ausgebaute Dachgeschosse (Räume mit einer Kniestockhöhe von weniger als 1,25m) werden mit einem Faktor von 0,5 (entspricht 50% der Fläche) gerechnet.

Kellergeschoss:
Wird ein Kellergeschoss nur als reiner Keller genutzt, wird dieser mit einem Faktor von 0,5 berechnet. Räume, die für Wohnzwecke dienen werden mit einem Faktor von 1,0 berechnet.

Erdgeschoss:
Das Erdgeschoss wird mit dem Faktor 1,0 gerechnet. Sollten sich kellerähnliche Räume im Erdgeschoss befinden (z.b.: Heizraum, Garage, Brennmateriallager,..) so werden diese Flächen mit dem Faktor 0,5 berechnet.

Obergeschoss:
Werden Obergeschosse (Räume mit voller Raumhöhe sowie mit einer Kniestockhöhe von mehr als 1,25m) errichtet, so sind diese mit 100% zu verrechnen.

Dachgeschoss:
Sind Dachgeschosse so ausgeführt, dass diese ausgebaut werden können, so werden diese mit einem Faktor von 0,5 verrechnet.

Garagen:
Freistehende Garagen werden, wenn kein Kanalanschluss besteht, nicht verrechnet.
Garagen, die in das Gebäude integriert sind, werden mit dem Faktor 0,5 verrechnet.

 

Rechtsbehelfshinweis