Rechtsbehelfshinweis

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Rechtsbehelfshinweis für Quartalsvorschreibungen der Gemeinde Kainbach bei Graz*

 
Gegen jede Zahlungsaufforderung der Gemeinde Kainbach bei Graz (Quartalsvorschreibungen) steht Ihnen der Rechtsbehelf des Einspruchs zu.

Ein Einspruch ist innerhalb der nichtverlängerbaren Frist von 2 Wochen nach Zustellung der Zahlungsaufforderung schriftlich in jeder technisch möglichen Form bei der Gemeinde einzubringen.

Wird ein Einspruch fristgerecht eingebracht,  tritt diese Zahlungsaufforderung  außer  Kraft  und  wird  die  gegenständliche Abgabe mit Bescheid festgesetzt, andernfalls ist die Zahlungsaufforderung vollstreckbar.

 

* Anmerkung:

Dieser Rechtsbehelfshinweis gilt nur für die Festsetzung der laufenden Kanalbenützungsgebühren  (§ 8 Abs 3 Stmk. KanalabgG) und die Abfallgebühren (§ 13 Abs 6 StAWG), wenn diese nicht bereits mittels Bescheid festgesetzt wurden.