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Zuzahlung zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

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Mit Gemeinderatsbeschluss vom 09.11.2021 wurde die Förderung der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und damit verbunden den Ankauf von Fahrkarten neu beschlossen und eine neue Förderrichtline, gültig ab 01.12.2021, erstellt:

a) Um eine Förderung zu erhalten, muss die Antragstellerin / der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und des Ticketkaufes mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kainbach bei Graz gemeldet sein.

b) Gefördert werden ausschließlich jene Fahrkarten, welche von Gemeindebürger*innen selbst erworben wurden und nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt oder die Kosten teilweise vom Arbeitgeber übernommen wurden.

c) Gefördert wird der Kauf von Jahreskarten oder Halbjahreskarten der Verbundlinie für eine Zone bzw. das KlimaTicket Steiermark.

d) Bei Studentenkarten wird ausschließlich das Top-Ticket Studierende gefördert.

e) Bei Halbjahres- und Jahreskarten, wird nur eine Karte pro Jahr und Person gefördert.

f) Bei Studentenkarten werden zwei Karten pro Jahr und Person gefördert.

g) Die Förderaktion gilt bis zur Umsetzung einer gemeinsamen Richtlinie der Gemeinden im Bezirk Graz-Umgebung.

h) Der Ankauf der Karte darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen.

Förderbeitrag: 20% der jeweiligen Kartenkosten

Das KlimaTicket Österreich wird mit 15% der jeweiligen Kartenkosten gefördert.

Förderabwicklung:

Schriftliche Antragstellung mittels Formulars im Gemeindeamt unter Vorlage der Verbundkarte sowie der personalisierten Rechnung und Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN, BIC). Bei Studentenkarten ist zusätzlich eine Kopie der Inskriptionsbestätigung vorzulegen.