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Zuzahlung zur Asphaltierung von landwirtschaftlichen Hofzufahrten

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Asphaltierung von landwirtschaftlichen Hofzufahrten

 
Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert die Asphaltierung einer landwirtschaftlichen Hofzufahrt unter Einhaltung folgender Voraussetzungen:

 

a) Gefördert wird nur die erstmalige Asphaltierung von Landwirtschaftszufahrten. Als Landwirtschaftszufahrt wird jener Privatweg definiert, welcher die kürzeste Straßenverbindung zwischen der nächstgelegenen asphaltierten Straße (Gemeindestraße, Landesstraße) sowie dem Wohnobjekt der Landwirtschaft darstellt.

b) Es muss eine aktive Landwirtschaft vorliegen. Mindestgröße lt. ÖPUL: Bewirtschaftet: 0,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, LN, bei Betrieben mit mindestens 0,25 ha Spezialkulturen oder Heil- und Gewürzpflanzen oder mindestens 0,1 ha geschütztem Anbau oder 2 ha bei allen anderen Betrieben

c) Um eine Förderung zu erhalten, muss der Landwirt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kainbach bei Graz gemeldet sein.

d) Es wird nur dann eine Förderung ausbezahlt, wenn die gesamte Zufahrt (ab öffentlicher Straße bis in den Hof) auf eine Breite von mind. 2,5m asphaltiert wird und die Maximalneigung der Straße höchsten 15% beträgt (15cm Höhenunterschied auf 1 m Fahrbahnlänge) oder die Zufahrt auch vom Land Steiermark gefördert wird.

e) Die Zuzahlung wird nur dann gewährt, wenn die Straße auch von den Entsorgungsunternehmen sowie den Einsatzorganisationen benutzt werden darf und auch das Begehen für die Öffentlichkeit nicht verboten wird.

f) Durch die Gewährung des Zuschusses übernimmt die Gemeinde Kainbach bei Graz weder die Wegerhalterpflichten (Instandhaltung, Winterdienst,….) noch andere Haftungsansprüche.

g) Die Asphaltierung muss nach dem 1.1.2014 erfolgt sein.

h) Die Rechnung darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein.

 

Förderbetrag: € 15,00 / pro lfm. der neu asphaltierten Straße

 

Förderabwicklung:
 
· Schriftliche formlose Antragstellung bei der Gemeinde unter Vorlage einer Rechnungskopie der Asphaltierungskosten sowie Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN, BIC).

· Gemeinsames Aufmaß durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Kainbach bei Graz und den Antragstellern.