+43 / (0)316 / 30 10 10gde@kainbach.gv.at

Zuzahlung zu Seniorentagesbetreuungseinrichtungen

Sie sind hier

Die Gemeinde Kainbach bei Graz subventioniert gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 15.11.2018 die verbleibende Restbetreuungskosten (Gemeindekostenanteil nach Abzug der jeweiligen Selbstbehaltskosten der zu pflegenden Person bzw. Zuzahlungsbeträge des Landes Steiermark oder andere Zuzahlungen (Sozialhilfeverband) bzw. Förderungen öffentlicher Stellen wie zum Beispiel dem Sozialministerium) für Seniorentagesbetreuungseinrichtungen bis zu einem Höchstzuschussbetrag von € 200,-- pro Monat.

 

Voraussetzungen für die Zuzahlung sind:

1.) Schriftlicher formloser Antrag mit Bekanntgabe der Kontodaten.

2.) Um eine Förderung zu erhalten, muss die Antragstellerin / der Antragsteller mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kainbach bei Graz gemeldet sein.

3.) Rechnung der Seniorenbetreuungseinrichtung mit entsprechender Zahlungsbestätigung.

4.) Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt des Förderansuchens höchstens 12 Monate zurück liegen.

5.) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt höchstens zwei Mal pro Jahr (Sammelabrechnung).

 

Diese Regelung gilt für sämtliche Zuzahlungen nach dem 01.11.2018 (Rechnungsdatum).

 

Sollte bei Betreuungseinrichtungen die Abrechnung nur über die Gemeinde zum Beispiel auf Grund eines notwendigen Vertrages möglich sein, so wird die Betreuung durch einen Vertragsabschluss der Gemeinde ermöglich, die anfallenden Kosten werden jedoch entsprechend der Richtlinie bei Überschreitung der Maximalförderung den betroffenen GemeindebürgerInnen in Rechnung gestellt.