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Zuzahlung von Kinderbetreuungseinrichtungen

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Zuzahlung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten, Krabbelstuben, Kinderkrippen und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen) ab 01.09.2021:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kainbach bei Graz hat in seiner Sitzung vom 16.03.2021 folgende Richtlinie beschlossen:

Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert Kosten für Kindergärten, Krabbelstuben, Kinderkrippen und andere Kinderbetreuungseinrichtungen, welche die Gemeinde Kainbach bei Graz nicht anbietet, mit 50% der Kosten bis zu einem Höchstzuschussbetrag von € 100,-- pro Monat.

Voraussetzung für die Zuzahlung ist:

1.) Hauptwohnsitz des betroffenen Kindes und der/des Erziehungsberechtigten in der Gemeinde Kainbach bei Graz.

2.) Zahlungsbestätigungen der Kinderbetreuung.

3.) Schriftlicher formloser Antrag.

4.) Nur eine Auszahlung pro Schulsemester (Sammelrechnung!)

5.) Der Zuschuss für Kindergarteneinrichtungen (Kindergärten, Heilpädagogische Kindergärten, Alterserweiterte Gruppen und Kinderhäuser) gilt nur für den Überschreitungsbetrag, welcher über dem jeweiligen sozial gestaffelten Elternbeitrag gemäß gültiger Tabelle des Landes Steiermark liegt.

6.) Der Zuschuss für Kinderkrippen und Tagesmütter gilt nur für den Überschreitungsbetrag, welcher über dem jeweiligen aktuell vergleichbaren Elternbeitrag der Kinderkrippe Kainbach bei Graz liegt.

7.) Für Mittagessen wird kein Zuschuss gewährt.

8.) Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN und BIC).

9.) Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt des Förderansuchens höchstens 18 Monate zurück liegen.

Diese Regelung gilt für sämtliche Zuzahlungen nach dem 01.09.2021 und ersetzt alle bisherigen Regelungen zum Stichtag 01.09.2021.