Verloren und abgegeben wird alles - angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handys, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum Fahrrad. Die Sachen werden je nach Größe und Wert entweder im Gemeindesafe, im Büro oder im Archiv aufbewahrt. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder Eigentümer der Sache und kann diese in der Gemeinde abholen. Nach längstens 2 Jahren werden die Fundgegenstände je nach Wert entweder entsorgt oder der Freiwilligen Feuerwehr für den Fetzenmarkt zur Verfügung gestellt.
Sie können ein persönliches Führungszeugnis - Strafregisterbescheinigung im Gemeindeamt beantragen.
Kosten:
Jede öffentliche Veranstaltung ist im Gemeindeamt anzumelden.
Gebühr: Bundesabgabe € 21,00