Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert die Instandhaltung einer geschotterten landwirtschaftlichen Hofzufahrt unter Einhaltung folgender Voraussetzungen:
a) Gefördert wird die Wegsanierung von Landwirtschaftszufahrten. Als Landwirtschaftszufahrt wird jener Privatweg definiert, welcher die kürzeste Straßenverbindung zwischen der nächstgelegenen asphaltierten Straße (Gemeindestraße, Landesstraße) sowie dem Wohnobjekt der Landwirtschaft darstellt.
b) Es muss eine aktive Landwirtschaft vorliegen. Mindestgröße lt. ÖPUL: Bewirtschaftet: 0,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, LN, bei Betrieben mit mindestens 0,25 ha Spezialkulturen oder Heil- und Gewürzpflanzen oder mindestens 0,1 ha geschütztem Anbau oder 2 ha bei allen anderen Betrieben
c) Um eine Förderung zu erhalten, muss der Landwirt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kainbach bei Graz gemeldet sein.
d) Bestellungen und Transport des Schottermaterials sind durch den Wegeigentümer selbst zu organisieren.
e) Hauptwohnsitz Gemeinde Kainbach bei Graz
Förderbetrag: 50 % der Material- und Transportkosten bis zu einem Höchstbetrag von € 250,00 pro Jahr bis 400 Meter Weglänge, über 400 Meter Weglänge € 500,00 pro Jahr.
Förderabwicklung:
Schriftliche Antragstellung bei der Gemeinde unter Vorlage einer Rechnungskopie sowie Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt des Förderansuchens höchstens 12 Monate zurück liegen.