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Förderung der musikalischen Ausbildung und Fortbildung für GemeindebürgerInnen

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Förderung musikalische Fortbildung für GemeindebürgerInnen

Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert, gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 15.11.2018, die musikalische Ausbildung und Fortbildung für GemeindebürgerInnen wie folgt:

Für Kinder und Jugendliche in Schulausbildung sowie Studenten bis zum vollendeten 24. Lebensjahr fördert die Gemeinde Kainbach bei Graz 50% der Kosten bis zu einem Höchstförderbetrag von € 350,-- pro Jahr für Unterrichtseinheiten bzw. bei Musikschulen den vorgesehenen Gemeindebeitrag der jeweiligen Musikschule.

Voraussetzungen für die Ausbezahlung der Förderung:

  • Vorlage der Einzahlungsbestätigungen und Rechnungen
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kainbach bei Graz
  • Auszahlung des Zuschusses nach schriftlichem formlosem Antrag, jedoch höchstens zwei Mal pro Jahr (semesterweise Abrechnung)
  • Bei Privatunterricht: Befähigungsnachweis des Unterrichtgebers (z.B.: Studiumsbestätigung)
  • Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt des Förderansuchens höchstens 12 Monate zurück liegen.
  • Schriftlicher formloser Antrag mit Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN und BIC).

Für Erwerbstätige bzw. Studenten über dem vollendeten 24. Lebensjahr ermöglicht die Gemeinde Kainbach bei Graz den Besuch von Musikschulen durch entsprechend abgeschlossene Verträge. Die dabei anfallenden Kosten werden jedoch zur Gänze von den jeweiligen GemeindebürgerInnen zurückgefordert.