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Biomasseheizungsanlagen

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Gemeindeförderungsbestimmungen für Biomasseheizanlagen:
(Stand Gemeinderatsbeschluss 13.12.2016)

 

Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert die Errichtung sowie den Neueinbau von Biomasseheizungsanlagen (Stückholz-, Pellets-, Hackgutöfen) in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern zur Warmwasserbereitung und Raumheizung wie folgt:

Pauschalbetrag pro Anlage:                                                 € 300,--

Voraussetzungen der Förderung:

  •     Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kainbach bei Graz   
  •     Biomasseheizungsanlage wurde im Gemeindegebiet Kainbach bei Graz errichtet.
  •     Biomasseheizungsanlage muss bereits in Betrieb sein.
  •     Ein schriftlicher, formloser Antrag muss im Gemeindeamt eingebracht werden.
  •     Biomasseheizungsanlage darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 2 Jahre in Betrieb sein (Rechnungsdatum der ausführenden Firma)
  •     Für die Biomasseheizungsanlage wurde noch keine Förderung der Gemeinde Kainbach bei Graz ausbezahlt.
  •     Die Biomasseheizungsanlage muss baurechtlich abgeklärt und erforderlichenfalls bewilligt sein.

Antragsformular und Richtlinien der Landesförderungen sind unter www.regionalenergie.at - Menüpunkt Förderungen/Kosten erhältlich.