Gemeindeförderungsbestimmungen für Biomasseheizanlagen:
(Stand Gemeinderatsbeschluss 13.12.2016)
Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert die Errichtung sowie den Neueinbau von Biomasseheizungsanlagen (Stückholz-, Pellets-, Hackgutöfen) in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern zur Warmwasserbereitung und Raumheizung wie folgt:
Pauschalbetrag pro Anlage: € 300,--
Voraussetzungen der Förderung:
Antragsformular und Richtlinien der Landesförderungen sind unter www.regionalenergie.at - Menüpunkt Förderungen/Kosten erhältlich.