Gemeindeförderungsbestimmungen für Biomasseheizanlagen:
(Stand Gemeinderatsbeschluss 13.12.2016)
Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert die Errichtung sowie den Neueinbau von Biomasseheizungsanlagen (Stückholz-, Pellets-, Hackgutöfen) in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern zur Warmwasserbereitung und Raumheizung wie folgt:
Pauschalbetrag pro Anlage: € 300,--
Voraussetzungen der Förderung:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kainbach bei Graz
- Biomasseheizungsanlage wurde im Gemeindegebiet Kainbach bei Graz errichtet.
- Biomasseheizungsanlage muss bereits in Betrieb sein.
- Ein schriftlicher, formloser Antrag muss im Gemeindeamt eingebracht werden.
- Biomasseheizungsanlage darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 2 Jahre in Betrieb sein (Rechnungsdatum der ausführenden Firma)
- Für die Biomasseheizungsanlage wurde noch keine Förderung der Gemeinde Kainbach bei Graz ausbezahlt.
- Die Biomasseheizungsanlage muss baurechtlich abgeklärt und erforderlichenfalls bewilligt sein.
Antragsformular und Richtlinien der Landesförderungen sind unter www.regionalenergie.at - Menüpunkt Förderungen/Kosten erhältlich.