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Anschluß an Nah- und Fernwärmeversorgungsnetz

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Gemeindeförderungsbestimmungen für Nah- und Fernwärmeversorgungsnetz:

(Stand Gemeinderatsbeschluss 13.12.2016)

Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert den Anschluss eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses an ein Wärmeversorgungsnetz (Nahwärme, Fernwärme) wie folgt:

Pauschalbetrag pro Anlage:                                                 € 300,--

Voraussetzungen der Förderung:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kainbach bei Graz    
  • Wärmeversorgungsanschluss wurde im Gemeindegebiet Kainbach bei Graz errichtet.
  •     Wärmeversorgungsanschluss muss bereits in Betrieb sein.
  •     Ein schriftlicher, formloser Antrag muss im Gemeindeamt eingebracht werden.
  •     Wärmeversorgungsanschluss darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 2 Jahre in Betrieb sein (Rechnungsdatum der ausführenden Firma)
  •     Für den Wärmeversorgungsanschluss wurde noch keine Förderung der Gemeinde Kainbach bei Graz ausbezahlt.