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Zuzahlung zur Asphaltierung von privaten Interessentenwegen

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Zuzahlung zur Asphaltierung von privaten Interessentenwegen
 
Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert die Asphaltierung von privaten Interessentenwegen unter Einhaltung folgender Voraussetzungen:

 

a) Gefördert wird nur die erstmalige Asphaltierung von privaten Interessentenwegen. Als privater Interessentenweg wird jener im privaten Eigentum stehende Weg definiert, welcher von zumindest drei verschiedenen Objekteigentümern benutzt wird.

b) Um eine Förderung zu erhalten, müssen bei zumindest drei anrainenden Objekten Bewohner mit Hauptwohnsitz in den betroffenen Objekten gemeldet sein.

c) Es wird nur dann eine Förderung ausbezahlt, wenn der gesamte Weg inklusive Umkehrplatz auf eine Breite von mind. 2,5m asphaltiert wird und die Maximalneigung der Straße höchsten 15% beträgt (15cm Höhenunterschied auf 1 m Fahrbahnlänge).

d) Die Zuzahlung wird nur dann gewährt, wenn die Straße auch von den Entsorgungsunternehmen sowie den Einsatzorganisationen benutzt werden darf und auch das Begehen für die Öffentlichkeit nicht verboten wird.

e) Durch die Gewährung des Zuschusses übernimmt die Gemeinde Kainbach bei Graz weder die Wegerhalterpflichten (Instandhaltung, Winterdienst,….) noch andere Haftungsansprüche.

f) Die Asphaltierung muss nach dem 1.1.2014 erfolgt sein.

g) Die Rechnung darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein.

 

Förderbetrag: € 15,00 / pro lfm. der neu asphaltierten Straße

 

Förderabwicklung:

· Schriftliche formlose Antragstellung bei der Gemeinde unter Vorlage einer Rechnungskopie der Asphaltierungskosten sowie Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN, BIC).

· Gemeinsames Aufmaß durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Kainbach bei Graz und den Antragstellern.