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Wärmepumpen

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Wärmepumpen (Grundwasser-Wärmepumpe, Erd-Wärmepumpe, Tiefensonde, Erd-Wärmepumpe – Flächenkollektor und Luft- Wärmepumpe

Gemeindeförderungsbestimmungen für Wärmepumpen (Grundwasser-Wärmepumpe, Erd-Wärmepumpe, Tiefensonde, Erd-Wärmepumpe – Flächenkollektor und Luft- Wärmepumpen):

(Stand Gemeinderatsbeschluss 13.12.2016)

 

Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert die Errichtung von Wärmepumpen (Grundwasser-Wärmepumpe, Erd-Wärmepumpe, Tiefensonde, Erd-Wärmepumpe – Flächenkollektor und Luft- Wärmepumpe) bei Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern zur Warmwasserbereitung und Raumheizung wie folgt:

Pauschalbetrag pro Anlage:                                                 € 300,--

Voraussetzungen der Förderung:

* Hauptwohnsitz Gemeinde Kainbach bei Graz

* Wärmepumpe wurde im Gemeindegebiet Kainbach bei Graz errichtet.

* Wärmepumpe muss bereits in Betrieb sein.

* Ein schriftlicher, formloser Antrag muss im Gemeindeamt eingebracht werden.

* Wärmepumpe darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 2 Jahre in Betrieb sein (Rechnungsdatum der ausführenden Firma).

* Für die Wärmepumpen wurde noch keine Förderung der Gemeinde Kainbach bei Graz ausbezahlt.

* Die Wärmepumpenanlage muss baurechtlich und wasserrechtlich abgeklärt und erforderlichenfalls bewilligt sein.
 

Antragsformular und Richtlinien der Landesförderungen sind unter www.regionalenergie.at - Menüpunkt Förderungen/Kosten erhältlich.