Wärmepumpen (Grundwasser-Wärmepumpe, Erd-Wärmepumpe, Tiefensonde, Erd-Wärmepumpe – Flächenkollektor und Luft- Wärmepumpe
Gemeindeförderungsbestimmungen für Wärmepumpen (Grundwasser-Wärmepumpe, Erd-Wärmepumpe, Tiefensonde, Erd-Wärmepumpe – Flächenkollektor und Luft- Wärmepumpen):
(Stand Gemeinderatsbeschluss 13.12.2016)
Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert die Errichtung von Wärmepumpen (Grundwasser-Wärmepumpe, Erd-Wärmepumpe, Tiefensonde, Erd-Wärmepumpe – Flächenkollektor und Luft- Wärmepumpe) bei Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern zur Warmwasserbereitung und Raumheizung wie folgt:
Pauschalbetrag pro Anlage: € 300,--
Voraussetzungen der Förderung:
* Hauptwohnsitz Gemeinde Kainbach bei Graz
* Wärmepumpe wurde im Gemeindegebiet Kainbach bei Graz errichtet.
* Wärmepumpe muss bereits in Betrieb sein.
* Ein schriftlicher, formloser Antrag muss im Gemeindeamt eingebracht werden.
* Wärmepumpe darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 2 Jahre in Betrieb sein (Rechnungsdatum der ausführenden Firma).
* Für die Wärmepumpen wurde noch keine Förderung der Gemeinde Kainbach bei Graz ausbezahlt.
* Die Wärmepumpenanlage muss baurechtlich und wasserrechtlich abgeklärt und erforderlichenfalls bewilligt sein.
Antragsformular und Richtlinien der Landesförderungen sind unter www.regionalenergie.at - Menüpunkt Förderungen/Kosten erhältlich.