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Solarthermieanlage

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Gemeindeförderungsbestimmungen für Solarthermieanlagen:

(Stand Gemeinderatsbeschluss 13.12.2016)

 

Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert die Errichtung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung wie folgt:

· Solarfläche (Kollektorfläche) bis 10 m² je angefangenem m²:                     € 30,--

· Solarfläche (Kollektorfläche) über 10 m² je weiterem angefangenem m²:  € 25,--

· Höchstbetrag:                                                                                              € 500,--

 

Voraussetzungen der Förderung:

  •     Hauptwohnsitz Kainbach bei Graz
  •     Solaranlage wurde im Gemeindegebiet Kainbach bei Graz errichtet.
  •     Solaranlage muss bereits in Betrieb sein.
  •     Ein schriftlicher, formloser Antrag muss im Gemeindeamt eingebracht werden.
  •     Solaranlage darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 2 Jahre in Betrieb sein (Rechnungsdatum der ausführenden Firma)
  •     Für die Solaranlage wurde noch keine Förderung der Gemeinde Kainbach bei Graz ausbezahlt.
  •     Bei kombinierten Solar- und Photovoltaikanlagen wird nur eine Förderung ausbezahlt.

Antragsformular und Richtlinien der Landesförderungen sind unter www.regionalenergie.at - Menüpunkt Förderungen/Kosten erhältlich.