Gemeindeförderungsbestimmungen für Photovoltaikanlagen:
(Stand Gemeinderatsbeschluss 13.12.2016)
Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Energiegewinnung wie folgt:
· Photovoltaikfläche (Kollektorfläche) bis 10 m² je angefangenem m²: € 30,--
· Photovoltaikfläche (Kollektorfläche) über 10 m² je weiterem angefangenem m²: € 25,--
· Höchstbetrag: € 500,--
Voraussetzungen der Förderung:
Hauptwohnsitz Gemeinde Kainbach bei Graz
Photovoltaikanlage wurde im Gemeindegebiet Kainbach bei Graz errichtet.
Photovoltaikanlage muss bereits in Betrieb sein.
Ein schriftlicher, formloser Antrag muss im Gemeindeamt eingebracht werden.
Photovoltaikanlage darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 2 Jahre in Betrieb sein (Rechnungsdatum der ausführenden Firma)
Für die Photovoltaikanlage wurde noch keine Förderung der Gemeinde Kainbach bei Graz ausbezahlt.
Bei kombinierten Solar- und Photovoltaikanlagen wird nur eine Förderung ausbezahlt.
Antragsformular und Richtlinien der Landesförderungen sind unter www.regionalenergie.at - Menüpunkt Förderungen/Kosten erhältlich.