Gemeindeförderungsbestimmungen für Photovoltaikanlagen:
(Stand Gemeinderatsbeschluss 13.12.2016)
Die Gemeinde Kainbach bei Graz fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Energiegewinnung wie folgt:
· Photovoltaikfläche (Kollektorfläche) bis 10 m² je angefangenen m²: € 30,--
· Photovoltaikfläche (Kollektorfläche) über 10 m² je weiterem angefangenen m²: € 25,--
· Höchstbetrag: € 500,--
Voraussetzungen der Förderung:
Photovoltaikanlage wurde im Gemeindegebiet Kainbach bei Graz errichtet.
Photovoltaikanlage muss bereits in Betrieb sein.
Ein schriftlicher, formloser Antrag muss im Gemeindeamt eingebracht werden.
Photovoltaikanlage darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 2 Jahre in Betrieb sein (Rechnungsdatum der ausführenden Firma)
Für die Photovoltaikanlage wurde noch keine Förderung der Gemeinde Kainbach bei Graz ausbezahlt.
Bei kombinierten Solar- und Photovoltaikanlagen wird nur eine Förderung ausbezahlt.
Antragsformular und Richtlinien der Landesförderungen sind unter www.regionalenergie.at - Menüpunkt Förderungen/Kosten erhältlich.