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Gemeindeversammlung 2020

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Gemeindeversammlung 2020

Gemäß § 177 Abs. 2 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes sind alle Gemeinden verpflichtet, einmal im Jahr eine Gemeindeversammlung einzuberufen.

 

Aufgrund der Corona-Situation und der vorgegebenen Maßnhamen, gab es im Jahr 2020 keine Gemeindeversammlung.