Ca. 90% der Gemeindefläche liegen im Landschaftsschutzgebiet Nr. 30 - nördliches und östliches Hügelland von Graz. Dadurch ist es erforderlich, neben den baurechtlichen Bewilligungen auch eine naturschutzrechtliche Bewilligung gemäß § 6 Abs. 3 lit. c des Stmk. Naturschutzgesetzes 1976 zu erwirken, wenn die Baumaßnahmen nicht im Bereich eines Baulandes gemäß Flächenwidmungsplan geschehen. Um diese Bewilligung kann ausschließlich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angesucht werden.
BH Graz-Umgebung
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