Winterdienst

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Winterdienst

Die Mitarbeiter unseres Winterdienstes sind bemüht, die Schneeräumung und den täglichen Winterdienst zur Zufriedenheit unserer GemeindebewohnerInnen durchzuführen.

Für eine gut befahrbare Straße sorgen die Gemeindearbeiter Martin Gölles, Peter Kapfenberger und Manfred Paulitsch. Sie werden unterstützt von Herrn Ägydius Haidinger. Für die Schneeräumung der Gehsteige sorgt unser Gemeindearbeiter Martin Wimmer. Insgesamt werden rund 72 Straßenkilometer und circa 27 Gehsteigkilometer betreut.

Um so gut wie möglich für sichere Straßenverhältnisse zu sorgen, ist im Zuge des Winterdienstes täglich ab 4:00 Uhr in der Früh ein Mitarbeiter des Bauhofes auf den Gemeindestraßen unterwegs. Dieser so genannte Winterdienst startet witterungsabhängig Anfang November und dauert in etwa bis Ende April. Sollte es schneien, so werden sofort alle Winterdienstmitarbeiter telefonisch verständigt und beginnen den Räumdienst nach einem vereinbarten Prioritätenplan.

Grundstückszufahrten:

Es kommt immer wieder zu Beschwerden, dass bei der Schneeräumung der Schnee teilweise in die Grundstückseinfahrten geschoben wird. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies in manchen Bereichen nicht anders möglich ist. Bei Straßenzügen mit Einfahrten auf beiden Seiten kann der Schnee auch nur in beide Richtungen weggeschoben werden. Ein abwechselndes Schieben (ständiger Wechsel der Straßenseite) gefährdet nicht nur den Verkehr, sondern erhöht auch den Räumungsaufwand um ein Vielfaches.

Einteilung des Räumdienstes:

Sämtliche öffentliche Straßen werden nach einer Prioritätenliste geräumt. Straßen mit Schulbusverkehr und steile Durchzugsstraßen werden zuerst geräumt.

Privatwege – Interessentenwege:

Wie durch die Wegbezeichnung schon dokumentiert, handelt es sich dabei um private Straßenanlagen. Die Aufgabe der Gemeindearbeiter besteht darin, das öffentliche Gut zu betreuen.

Privatwege und Interessentenwege sind prinzipiell von den Grundeigentümern zu räumen. Von der Gemeinde werden diese Arbeiten, wenn Unterstützung benötigt wird, nach Fertigstellung der Räumung und Streuung des öffentlichen Gutes ohne Haftungs- und Gewährleistungsanspruch sowie nur nach Vereinbarung durchgeführt.

Schneeentsorgung auf Straßen:

Leider kommt es immer wieder vor, dass Gemeindebewohner den Schnee aus den Einfahrten oder den vorgesetzten Gehsteigen auf die Straßen räumen. Dies ist gesetzlich verboten! Es ist uns bewusst, dass dies die einfachste Art der Schneeentsorgung darstellt und dass der Schnee im Bereich der Straßen schneller schmilzt. Es ist jedoch Tatsache, dass dadurch die Straßen an einigen Stellen eine trockene Fahrbahn und an anderen Stellen eine schneebedeckte Fahrbahn aufweisen und auf Grund dieser Verhältnisse ein höheres Unfallrisiko besteht. Sollte im Falle eines Unfalles als Ursache die unvorhersehbare Schneefahrbahn auf Grund privater Schneeablagerungen auf der Straße festgestellt werden, so muss der Verursacher für den Schaden haften.

Sträucher- und Baumrückschnitt:

Der Winterdienst kann nur dann durchgeführt werden, wenn die Straßenverhältnisse dies zulassen. Wir ersuchen daher alle GemeindebürgerInnen, im eigenen Interesse, die Zufahrtsstraße so von Bäumen, Ästen und Sträuchern freizuschneiden, dass unsere Fahrzeuge ohne Beschädigungen die Straßen räumen können.

Ansprechpartner:

Als Ansprechpartner für Wünsche, Beschwerden und Anregungen im Zuge des Winterdienstes steht Ihnen Herr AL Ing. Thomas Pichler unter 0316/301010–20 zur Verfügung.