Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, Ökostrompauschale
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Hier erhalten Sie die Antragsformulare und alle wesentlichen Informationen.
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Testen Sie in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen. |
Haben Sie einen Antrag an die GIS mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen eingeschickt, so erhalten Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Bescheid/Gutschein (Stattgebung max. 5 Jahre). Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Befreiung erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung, um einen neuen Antrag stellen zu können. |
Voraussetzung für die Ökostrom-Befreiung bzw. Deckelung der Ökostrom-Förderkosten (max. EUR 20,00 pro Jahr):
Personendaten: | Name, Adresse, Kontaktdaten |
Zählpunkt- nummer(n) |
Für alle installierten Stromzähler in der Wohnung. Sie finden diese auf Ihrer Stromrechnung bzw. auf dem Strombezugsvertrag. Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige Nummer, beginnend mit AT. |
Bestätigung |
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Beilage in KOPIE |
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